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Finderlohn in Deutschland: Was das Gesetz sagt

Ehrlichkeit soll sich lohnen – das sieht sogar das Gesetz so. Wer in Deutschland etwas findet und korrekt meldet, hat Anspruch auf Finderlohn nach § 971 BGB. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Die Finderlohn-Staffel

  • 5 % vom Wert der Sache bis 500 €
  • 3 % vom Wert über 500 €
  • 3 % bei Tieren

Beispiel: Gefundene Tasche mit Inhalt im Wert von 800 € → 5 % von 500 € (25 €) + 3 % von 300 € (9 €) = 34 € Finderlohn.

Sonderfall Bus & Bahn: § 978 BGB

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln oder deren Gebäuden gilt eine Sonderregel: Anspruch auf Finderlohn besteht erst ab einem Fundwert über 50 € – und dann nur in halber Höhe. Der Fund muss zudem unverzüglich beim Verkehrsbetrieb oder dessen Fundbüro abgegeben bzw. angezeigt werden.

Anzeigepflicht: Fund melden ist Pflicht, nicht Kür

Nach § 965 BGB muss jeder Fund über 10 € Wert unverzüglich angezeigt werden – beim Verlierer, Eigentümer oder der zuständigen Behörde. Wer eine Fundsache einfach behält, begeht Fundunterschlagung (§ 246 StGB). Nach 6 Monaten ohne Eigentümer-Meldung kann der Finder unter Umständen Eigentümer werden (§ 973 BGB).

Was bedeutet das für FundRadar-Nutzer?

FundRadar ersetzt die gesetzliche Fundanzeige nicht, macht die Rückgabe aber oft deutlich schneller – und dokumentiert deine Ehrlichkeit. Der Finderlohn-Anspruch bleibt vollständig bestehen; er wird zwischen Finder und Besitzer direkt geklärt und nicht über die App abgewickelt. Viele Besitzer bedanken sich ohnehin großzügig – die Community lebt von genau dieser Ehrlichkeit. 💚

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